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Nach langwierigen koalitionsinternen Querelen und begleitet von Verzögerungen durch die Haushaltskrise war im letzten Jahr die Heizungsgesetzgebung mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz bzw. die Geräteförderung auf neuen Füße gestellt worden. Seit dem 27. Februar 2024 nun können Eigentümer selbstgenutzter Einfamilienhäuser ...
Nach langwierigen koalitionsinternen Querelen und begleitet von Verzögerungen durch die Haushaltskrise war im letzten Jahr die Heizungsgesetzgebung mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz bzw. die Geräteförderung auf neuen Füße gestellt worden. Seit dem 27. Februar 2024 nun können Eigentümer selbstgenutzter Einfamilienhäuser als erste berechtigte Gruppe die Förderung für eine klimafreu
Artikel von Dominik Heuel