Unternehmen
Handelsgericht Wien hält Verbund-Preiserhöhung für unwirksam
Bild: Pixabay
10.06.2024
Nach einem Urteil zweiter Instanz durfte der Konzern Strompreise nicht mit dem bloßen Hinweis auf eine Bestimmung im E-Recht erhöhen. Laut Verbund erfolgten schon Rückzahlungen.
Nach einem Urteil zweiter Instanz durfte der Konzern Strompreise nicht mit dem bloßen Hinweis auf eine Bestimmung im E-Recht erhöhen. Laut Verbund erfolgten schon Rückzahlungen. In einem Rechtsstreit zwischen dem Verbraucherschutzverein (VSV) und dem Verbund über eine Strompreiserhöhung seitens des größten österreichischen Energieunternehmens vom 1. März 2023 liegt
Artikel
von Klaus Fischer
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Handelsgericht Wien hält Verbund-Preiserhöhung für unwirksam
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10.06.2024
Nach einem Urteil zweiter Instanz durfte der Konzern Strompreise nicht mit dem bloßen Hinweis auf eine Bestimmung im E-Recht erhöhen. Laut Verbund erfolgten schon Rückzahlungen.
Nach einem Urteil zweiter Instanz durfte der Konzern Strompreise nicht mit dem bloßen Hinweis auf eine Bestimmung im E-Recht erhöhen. Laut Verbund erfolgten schon Rückzahlungen. In einem Rechtsstreit zwischen dem Verbraucherschutzverein (VSV) und dem Verbund über eine Strompreiserhöhung seitens des größten österreichischen Energieunternehmens vom 1. März 2023 liegt


Artikel von Klaus Fischer