Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
Das Oberlandesgericht Düsseldorf weist die Klagen mehrerer Versorger zu den kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätzen der vierten Regulierungsperiode ab.
Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf) hat am 29. Oktober folgendes entschieden: Die Bundesnetzagentur ist nicht verpflichtet, die am 12. Oktober 2021 für Strom- und Gasnetzbetreiber festgelegte
Artikel von Stefan Sagmeister