Strom
"Höhere Gewalt": RWE lehnt Haftung für Stromausfälle ab - BNetzA fordert Ursachenbericht
29.11.1999
Der Essener Energieversorger RWE wird für die Stromausfallschäden, die nach dem Wintereinbruch im Münsterland durch beschädigte Geräte und Betriebsunterbrechungen bei Industrie und Gewerbe angefallen sind, aller Voraussicht nach nicht haften müssen. Eine Regelung in den Allgemeinen Versorgungsbedingungen, die die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, wurde von der
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von EID Redaktion
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"Höhere Gewalt": RWE lehnt Haftung für Stromausfälle ab - BNetzA fordert Ursachenbericht
29.11.1999
Der Essener Energieversorger RWE wird für die Stromausfallschäden, die nach dem Wintereinbruch im Münsterland durch beschädigte Geräte und Betriebsunterbrechungen bei Industrie und Gewerbe angefallen sind, aller Voraussicht nach nicht haften müssen. Eine Regelung in den Allgemeinen Versorgungsbedingungen, die die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, wurde von der


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