Strom
Harpen-Aktionäre blitzen vor Gericht ab
29.11.1999
Der RWE-Konzern hat die erste juristische Hürde zur Eingliederung seiner Dortmunder Tochter Harpen, nach eigenen Angaben eines der führenden deutschen Unternehmen im Geschäft mit Nahwärme, überwunden. Das Landgericht Dortmund wies Anfechtungsklagen von insgesamt 23 Aktionären gegen die Zwangseingliederung (Squeeze Out) zurück (EID 52/04). Die Klagen richteten sich gegen den Beschluss
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von EID Redaktion
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Strom
Harpen-Aktionäre blitzen vor Gericht ab
29.11.1999
Der RWE-Konzern hat die erste juristische Hürde zur Eingliederung seiner Dortmunder Tochter Harpen, nach eigenen Angaben eines der führenden deutschen Unternehmen im Geschäft mit Nahwärme, überwunden. Das Landgericht Dortmund wies Anfechtungsklagen von insgesamt 23 Aktionären gegen die Zwangseingliederung (Squeeze Out) zurück (EID 52/04). Die Klagen richteten sich gegen den Beschluss


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