Strom
CO2-Einpreisung: Preisforderungen nichtig
29.11.1999
eid Die vier deutschen Stromverbundunternehmen E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW gelten auf den sachlich und räumlich relevanten Märkten für die Belieferung von größeren Weiterverteilern und gewerblichen Großverbrauchern nach § 19 Abs. 3 Satz 2 GWB als marktbeherrschendes Oligopol, solange sie nicht zweifelsfrei nachweisen, dass derzeit wesentlicher Wettbewerb zwischen
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von EID Redaktion
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Strom
CO2-Einpreisung: Preisforderungen nichtig
29.11.1999
eid Die vier deutschen Stromverbundunternehmen E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW gelten auf den sachlich und räumlich relevanten Märkten für die Belieferung von größeren Weiterverteilern und gewerblichen Großverbrauchern nach § 19 Abs. 3 Satz 2 GWB als marktbeherrschendes Oligopol, solange sie nicht zweifelsfrei nachweisen, dass derzeit wesentlicher Wettbewerb zwischen


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