Das Dienstgebäude des Kartellamts in Bonn. Quelle: Bundeskartellamt
Die Bundesregierung hat mit der zwölften Novelle des Kartellgesetzes GWB einen Systemwechsel bei der Überwachung der Spritpreise beschlossen.
Der vom Bundeskabinett am 15. Juli beabsichtigte Übergang von einer nachträglichen Missbrauchs- und Kartellkontrolle zu einer Marktüberwachung im Vorhinein sollte wohl unterhalb des öffentlichen Radars laufen, nimmt man dessen Pressemitteilung und das Schweigen des federführenden Wirtschaftsministeriums als Maßstab: Dort ist aussc
Artikel von Georg Eble