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Statt der gesetzlichen Frist von vier Monaten mehr als zwei Jahre: Das Verwaltungsgericht Köln hat die Netzagentur verurteilt, in einem Verfahren endlich zu entscheiden.
Die Bundesnetzagentur hat sich in einem Streitbelegungsverfahren zu viel Zeit gelassen. Viel zu viel, wie das Verwaltungsgericht Köln in einem Urteil vom 25. April festgestellt hat. In dem Urteil, das jetzt öffentlich geworden ist, stellen die Richter klar, dass die Bonner Behörde bei sogenannten Verhandlungsgeboten die Streitbeilegungsfrist von vier Monaten einhalten muss (Aktenzeichen 1
Artikel von Manfred Fischer