Symbolbild. Bild: Pixabay / pixel2013
Der Freistaat Thüringen hatte sich besonders strikte Hürden für den Bau von Windkraftanlagen in seinen Waldgebieten geschaffen. Die nun in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht im Fokus stehende Regelung ...
Der Freistaat Thüringen hatte sich besonders strikte Hürden für den Bau von Windkraftanlagen in seinen Waldgebieten geschaffen. Die nun in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht im Fokus stehende Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 2 des thüringischen Waldgesetzes (ThürWaldG) schloss eine Änderung der Nutzungsart im Wald zur Errichtung von Windkraftanlagen ausnahmslos und ohne
Artikel von Dominik Heuel