Bild: Pixabay
Im Fernwärme-Streit zwischen der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart und EnBW hat der Bundesgerichtshof nun entschieden, dass die Stadt nach Beendigung des Gestattungsvertrags mit EnBW nicht automatisch Eigentümerin ...
Im Fernwärme-Streit zwischen der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart und EnBW hat der Bundesgerichtshof nun entschieden, dass die Stadt nach Beendigung des Gestattungsvertrags mit EnBW nicht automatisch Eigentümerin des Fernwärmenetzes geworden ist, EnBW ihr das Netz also nicht übereignen muss. Umgekehrt wurde aber auch klargestellt, dass EnBW, die das Fernwärmenetz
Artikel von Dominik Heuel