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Energiekunden müssen bei einer Tariferhöhung bis zum ersten Geltungstag der neuen Preise den Vertrag kündigen können, ohne durch drängende Frist-Hinweise durch den Anbieter irritiert zu werden. Das hat das Landgericht München I aktuell auf eine ...
Energiekunden müssen bei einer Tariferhöhung bis zum ersten Geltungstag der neuen Preise den Vertrag kündigen können, ohne durch drängende Frist-Hinweise durch den Anbieter irritiert zu werden. Das hat das Landgericht München I aktuell auf eine Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen hin entschieden. Stein des Anstoßes war, dass E.ON Energie Deutschland die Kunden mit dem Prei
Artikel von Dominik Heuel