Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Bild: BNetzA
Das so genannte "Pausieren" der Energie-Belieferung von Haushaltskunden, das insbesondere im Zuge der Energiepreiskriese Konjunktur hatte, stellt "anzeigepflichtige Beendigung der Tätigkeit im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes" dar, das hat die Bundesnetzagentur ...
Das so genannte "Pausieren" der Energie-Belieferung von Haushaltskunden, das insbesondere im Zuge der Energiepreiskriese bei Versorgern ohne vorausschauende Beschaffung Konjunktur hatte, stellt eine "anzeigepflichtige Beendigung der Tätigkeit im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes" dar, das hat die Bundesnetzagentur "entschieden", wie es heißt. „Die Verbraucher und die Öffe
Artikel von Dominik Heuel