Gasmarkt
Netzagentur: "Pausieren" der Energielieferanten-Tätigkeit ist anzeigepflichtig
Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Bild: BNetzA
12.06.2023
Das so genannte "Pausieren" der Energie-Belieferung von Haushaltskunden, das insbesondere im Zuge der Energiepreiskriese Konjunktur hatte, stellt "anzeigepflichtige Beendigung der Tätigkeit im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes" dar, das hat die Bundesnetzagentur ...
Das so genannte "Pausieren" der Energie-Belieferung von Haushaltskunden, das insbesondere im Zuge der Energiepreiskriese bei Versorgern ohne vorausschauende Beschaffung Konjunktur hatte, stellt eine "anzeigepflichtige Beendigung der Tätigkeit im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes" dar, das hat die Bundesnetzagentur "entschieden", wie es heißt. „Die Verbraucher und die Öffe
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von Dominik Heuel
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Netzagentur: "Pausieren" der Energielieferanten-Tätigkeit ist anzeigepflichtig
Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Bild: BNetzA
12.06.2023
Das so genannte "Pausieren" der Energie-Belieferung von Haushaltskunden, das insbesondere im Zuge der Energiepreiskriese Konjunktur hatte, stellt "anzeigepflichtige Beendigung der Tätigkeit im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes" dar, das hat die Bundesnetzagentur ...
Das so genannte "Pausieren" der Energie-Belieferung von Haushaltskunden, das insbesondere im Zuge der Energiepreiskriese bei Versorgern ohne vorausschauende Beschaffung Konjunktur hatte, stellt eine "anzeigepflichtige Beendigung der Tätigkeit im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes" dar, das hat die Bundesnetzagentur "entschieden", wie es heißt. „Die Verbraucher und die Öffe


Artikel von Dominik Heuel