Bild: IWO/En2X
Während die Gas- und Strompreisbremse weitgehend über die Energieversorger abgewickelt wird, war bei Heizöl-, Pellet- und Flüssiggasheizungen bislang unklar, wie die Härtefallregelung hier umgesetzt werden kann. Hamburgs Wirtschaftssenatorin Melanie Leonhard hat das Verfahren nun vor Journalisten erläutert.
Während die Gas- und Strompreisbremse weitgehend über die Energieversorger abgewickelt wird, war bei Heizöl-, Pellet- und Flüssiggasheizungen bislang unklar, wie die Härtefallregelung hier umgesetzt werden kann. Hamburgs Wirtschaftssenatorin Melanie Leonhard hat das Verfahren nun vor Journalisten erläutert.
Nutzer von Heizöl-, Pellet- und Flüssiggasheizungen musste
Artikel von Karl-Heinz Schult-Bornemann