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Der Austausch von Sparten zwischen Eon und RWE ist schon sieben Jahre alt, und die Stadtwerke-Klagen dagegen in Luxemburg gehen weiter. Der EuGH winkt bloß das Thema Erzeugung durch.
Die Übernahme der Eon-Kraftwerke durch RWE im Jahr 2018 durfte von der EU-Kommission wettbewerbsrechtlich genehmigt werden, das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 26. Juni geurteilt. Das Luxemburger Gericht wies die Rechtsmittel von neun Stadtwerken gegen ein ähnliches erstinstanzliches Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) zurück.
Artikel von Georg Eble