Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Bild: Pixabay / Endzeiter
Gemeinsam mit 25 weiteren Erneuerbaren-Produzenten zieht das Energieunternehmen LichtBlick gegen die so genannte Erlösabschöpfung im Rahmen der Strompreisebremse vor das Bundesverfassungsgericht. Es handele sich um eine „unzulässige ...
Gemeinsam mit 25 weiteren Erneuerbaren-Produzenten zieht das Energieunternehmen LichtBlick gegen die so genannte Erlösabschöpfung im Rahmen der Strompreisebremse vor das Bundesverfassungsgericht. Es handele sich um eine „unzulässige Sonderabgabe”, heißt es zur Begründung der Verfassungsbeschwerde. „Es ist sinnvoll, dass die Bundesregierung Haushalte und Unternehm
Artikel von Dominik Heuel