Bild: BVerfG, Stephan Baumann
Schlag für die deutsche Klimaschutzgesetzgebung, nicht aber für den Klimaschutz: Das im Dezember 2019 erlassene Klimaschutzgesetz, das festschreibt, Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu mindern, und sektorenbezogene Jahresemissionsmengen festlegt, ist in Teilen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Knackpunkt ist nach Ansic
Artikel von Dominik Heuel