Unternehmen
Preiserhöhung: Drei Landgerichte rügen unklare Ankündigungen
Bild: Fotolia / Eisenhans
17.02.2020
Strom- und Gasversorger müssen Kunden eindeutig über bevorstehende Preiserhöhungen unterrichten. Diese geltende Rechtslage hat das Landgericht LG Köln gegenüber den Anbietern Strogon GmbH sowie der 365 AG - auch: immergrün GmbH - in zwei Urteilen (AZ 31 O 329/18 und AZ 31 O 330/18) konkretisiert. Ein weiteres Urteil zur Transparenz von Preiserhöhungsankündigung hat das LG Hamburg
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von EID Redaktion
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Preiserhöhung: Drei Landgerichte rügen unklare Ankündigungen
Bild: Fotolia / Eisenhans
17.02.2020
Strom- und Gasversorger müssen Kunden eindeutig über bevorstehende Preiserhöhungen unterrichten. Diese geltende Rechtslage hat das Landgericht LG Köln gegenüber den Anbietern Strogon GmbH sowie der 365 AG - auch: immergrün GmbH - in zwei Urteilen (AZ 31 O 329/18 und AZ 31 O 330/18) konkretisiert. Ein weiteres Urteil zur Transparenz von Preiserhöhungsankündigung hat das LG Hamburg


Artikel von EID Redaktion