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Die Wettbewerbsabteilung der EU-Kommission hat neue Regeln für staatliche Energie- und Umweltbeihilfen (CEEAG) aufgestellt. Sie gelten seit dem 27. Januar. Die neuen Leitlinien sind flexibler als die alten aus dem Jahre 2014 und wurden unter den Prinzipien Wettbewerb und Technologieneutralität ...
Die Wettbewerbsabteilung der EU-Kommission hat neue Regeln für staatliche Energie- und Umweltbeihilfen (CEEAG) aufgestellt. Sie gelten seit dem 27. Januar. Die neuen Leitlinien sind flexibler als die alten aus dem Jahre 2014 und wurden unter den Prinzipien Wettbewerb und Technologieneutralität verfasst.
Anders als der alte Beihilferahmen enthält der neue kein eigenes Kapit
Artikel von Rainer Lütkehus