Federführend beim Klimaschutzgesetz, Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Bild: BMU
Bei letzter Gelegenheit in der sich zum Ende neigenden Legislaturperiode hat der Bundestag die Verschärfungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes in trockene Tücher gebracht, die inhaltlich vor allem durch das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klima-Generationengerechtigkeit veranlasst worden waren. Im Kern wird das Ziel der Klimaneutralität um fünf Jahre auf 2045 vorgez
Artikel von Dominik Heuel