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EU-Gericht: Netzentgeltbefreiung nach § 19 Abs. 2 StromNEV rechtswidrige Beihilfe
Bild: Pixabay
06.10.2021
Das Europäische Gericht, also die gerichtliche Eingangsinstanz auf der europäischen Ebene, hat die Netzentgeltbefreiung für intensive Netznutzer nach § 19 Abs. 2 StromNEV für die Jahre 2012 und 2013 als eine "europarechtswidrige Beihilfe" eingestuft - und ist damit der Auffassung der EU-Kommission gefolgt. Die Kommission hatte im Mai 2018 entschieden, dass die deutschen Net
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von Dominik Heuel
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EU-Gericht: Netzentgeltbefreiung nach § 19 Abs. 2 StromNEV rechtswidrige Beihilfe
Bild: Pixabay
06.10.2021
Das Europäische Gericht, also die gerichtliche Eingangsinstanz auf der europäischen Ebene, hat die Netzentgeltbefreiung für intensive Netznutzer nach § 19 Abs. 2 StromNEV für die Jahre 2012 und 2013 als eine "europarechtswidrige Beihilfe" eingestuft - und ist damit der Auffassung der EU-Kommission gefolgt. Die Kommission hatte im Mai 2018 entschieden, dass die deutschen Net


Artikel von Dominik Heuel