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Eine Studie untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen für dezentrale Ammoniak-Synthese. Sie zeigt regulatorische Defizite auf, Praxisanwender bekommen einen Handlungsleitfaden.
Das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität − kurz "IKEM" − hat die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Genehmigung dezentraler Ammoniak-Syntheseanlagen untersucht. Die Studienautoren legen offen, dass bisher keine gezielte regulatorische Förderung für diese Anlagen besteht. Während Wasserstoff-Elektrolyseure zuletzt rechtliche Privilegierungen erfahren haben,
Artikel von Davina Spohn