EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Europäischen Parlament in Straßburg. Bild: EU / Christophe Licoppe
Die EU-Kommission hat ihren Verordnungsvorschlag mit drei Notfallmaßnahmen gegen die Energiepreiskrise offiziell vorgestellt. Die Verordnung soll spätestens am 1. Dezember 2022 in Kraft treten und dies ein Jahr lang bleiben. Bei den drei Notfallmaßnahmen ...
Die EU-Kommission hat ihren Verordnungsvorschlag mit drei Notfallmaßnahmen gegen die Energiepreiskrise offiziell vorgestellt. Die Verordnung soll spätestens am 1. Dezember 2022 in Kraft treten und dies ein Jahr lang bleiben. Bei den drei Notfallmaßnahmen in der Verordnung handelt es sich um ein verbindliches Ziel für die Verringerung des Stromverbrauchs zu Spitzenzeiten, eine Ober
Artikel von Rainer Lütkehus