Bild: Propan Rheingas
Mit einer befristeten Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme will die Bundesregierung für Entlastung bei den Wärmekosten sorgen. Für den Zeitraum 1. Oktober 2022 bis März 2024, für den ursprünglich die Gasbeschaffungsumlage vorgesehen war, soll ...
Mit einer befristeten Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme will die Bundesregierung für Entlastung bei den Wärmekosten sorgen. Für den Zeitraum 1. Oktober 2022 bis März 2024, für den ursprünglich die Gasbeschaffungsumlage vorgesehen war, soll die Steuer auf Gaslieferungen von bisher 19 auf 7 Prozent gesenkt werden.
Auch Haushalte, die mit Flüssiggas (LPG) heizen
Artikel von Imke Herzog