Kraftwerke
Strukturhilfen für Steinkohlekraftwerks-Standorte können fließen
Bild: Steag
10.08.2021
Der Weg für Strukturhilfen an die Steinkohlekraftwerksstandorte im Zuge des Kohleausstiegs - bzw. konkret auf Basis des Kapitels 2 des so genannten Investitionsgesetzes Kohleregionen - ist frei. Der Bund und die betroffenen Länder haben die "Verwaltungsvereinbarung Steinkohle", die die Einzelheiten der Gewährung der Strukturhilfen regelt, unterzeichnet. Sie ist damit unmittelbar i
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von Dominik Heuel
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Kraftwerke
Strukturhilfen für Steinkohlekraftwerks-Standorte können fließen
Bild: Steag
10.08.2021
Der Weg für Strukturhilfen an die Steinkohlekraftwerksstandorte im Zuge des Kohleausstiegs - bzw. konkret auf Basis des Kapitels 2 des so genannten Investitionsgesetzes Kohleregionen - ist frei. Der Bund und die betroffenen Länder haben die "Verwaltungsvereinbarung Steinkohle", die die Einzelheiten der Gewährung der Strukturhilfen regelt, unterzeichnet. Sie ist damit unmittelbar i


Artikel von Dominik Heuel