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Per aktuellem Beschluss hat das Bundeskabinett die so genannte "Versorgungsreserve", die im Zuge des Ukraine-Krieges geschaffen wurde und bereits vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. Juni 2023 galt, befristet reaktiviert - als vorsorgliche ...
Per aktuellem Beschluss hat das Bundeskabinett die so genannte "Versorgungsreserve", die im Zuge des Ukraine-Krieges geschaffen wurde und bereits vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. Juni 2023 galt, befristet reaktiviert - als vorsorgliche Absicherung fun kommenden Winter, wie es heißt. Durch die Änderung wird die Möglichkeit geschaffen, dass "Stromerzeugungsanlagen der Versorgungsrese
Artikel von Dominik Heuel