Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat keinen Einwand gegen die Kündigung eines Bilanzkreisvertrags durch THE im Zuge der Landwärme-Pleite.
Die Bonner Regulierungsbehörde hat einen Antrag der Magdeburger Getec Energy Management GmbH zurückgewiesen. Darin wollte sich Getec gegen die unterjährige Kündigung eines Biogas-Bilanzkreisvertrags im THE-Marktgebiet durch den Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH (THE) vorgehen. THE ist für die Bilanzkreisabrechnung sowie den Einsatz von Regelenergie verantwortlich.Getec h
Artikel von Stefan Sagmeister