Bild: Gasag
In Berlin gilt nach der aktuellen Änderung des dortigen Energiewendegesetzes sowie der Verabschiedung des Solargesetzes ab dem 1. Januar 2023 für nicht-öffentliche Gebäude eine Solarpflicht für Neubau und Bestandsgebäude. Anlass auch für die Gasag-Einheit ...
In Berlin gilt nach der Änderung des Landes-Energiewendegesetzes sowie der Verabschiedung des Solargesetzes ab dem 1. Januar 2023 für nicht-öffentliche Gebäude eine Solarpflicht für Neubau und Bestandsgebäude. Anlass auch für die Gasag-Einheit Gasag Solution Plus, die Photovoltaik-Aktivitäten zu verstärken - und zwar mit einem Partner. Mit dem Dachdeckermeisterbetrieb GresiDach ha
Artikel von Dominik Heuel